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Spätestens 3 Monate vor Ablauf ist der Vertrag
zu kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr. Er kann dann erst
ein Jahr später wieder mit der Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Sollten Sie nach dem 25.06.1994 einen
10-Jahresvertrag abgeschlossen haben, ist dieser erstmals zum Ablauf
des fünften Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar
(jeweils bis 3 Monate vorher). Hat der Versicherer einem
Hypothekengläubiger eine Realrechtsbestätigung erteilt, verlangt er
meist eine Zustimmung der Hypothekenbank zum Versichererwechsel. Dies
ist eine reine Formsache, die aber erledigt werden muss.
Der Versicherungsvertrag kann innerhalb eines
Monats fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden,
wenn nach einem Schaden der Versicherungsbetrag ausgezahlt worden ist.
Tipp: Es empfiehlt sich, im Schadensfall
nur zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen, da bei einer
fristlosen Kündigung dem Versicherer trotzdem der volle Jahresbeitrag
zusteht.
Der Erwerber eines Gebäudes verfügt über ein
ausserordentliches Kündigungsrecht einer Wohngebäudeversicherung.
Dieses kann ab dem Tag der Grundbuchumschreibung vier Wochen
wahrgenommen werden. Wie nach einem Schaden, kann die Kündigung
fristlos erfolgen, besser aber zum Ende des Versicherungsjahres, weil
dem Versicherer der Beitrag hierfür auf jeden Fall noch zusteht.
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