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Wie hoch sind die Entschädigungssummen bei verschiedenen Invaliditätsgraden? |
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Maßgeblich für die Leistungshöhe ist der Grad der Invalidität. Die volle Leistung erhält nur, wer zu 100% invalide ist.
Der Grad der Invalidität des Unfallopfers wird
auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens oder nach der sog.
Gliedertaxe bemessen. Je nach Schwere der Verletzung zahlt der
Versicherer einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten
Versicherungssumme.
Als feste Invaliditätsgrade nach der Gliedertaxe
(Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) werden bei
Verlust oder Funktionsunfähigkeit angenommen, z.B.
Nach entsprechend geringeren Prozentsätzen
berechnen die Versicherer die Invaliditätsleistung bei Teilverlusten
oder Funktionsbeeinträchtigung.
Sind mehrere Organe oder Funktionen betroffen, addieren sich die einzelnen Invaliditätsgrade maximal auf 100%.
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