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Welche Voraussetzungen bestehen für die Zahlung der Invaliditätsleistung? |
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Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten.
Bis 15 Monate nach dem Unfall muss die Invalidität ärztlich festgestellt werden.
In diesem Zeitraum müssen Sie den Anspruch schriftlich geltend machen.
Die Invaliditätsleistung wird nicht ausgezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der
Jahresfrist (als Unfallfolge oder durch eine unfallfremde Ursache),
haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die Invaliditätssumme, die nach
dem letzten ärztlichen Befund fällig gewesen wäre.
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