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Sie können Ihren Versicherungsschutz ganz nach
Ihren persönlichen Vorstellungen gestalten, indem Sie Zusatzbausteine
abschließen:
Das ist das Geld für die Zeitspanne zwischen dem
Unfall und der Feststellung des Invaliditätsgrades. Da die Auszahlung
an viele Bedingungen geknüpft ist, wird sie entsprechend spät
ausgezahlt.
Bis zu drei Jahre nach einem Unfall wird das
Unfall – Krankenhaustagegeld für eine stationäre Heilbehandlung
gezahlt. Für Sanatorien oder Kuren wird allerdings nichts gezahlt.
Das Genesungsgeld Können Sie zusammen mit dem
Krankenhaustagegeld vereinbaren. Nach einer Behandlung im Krankenhaus
wird für die gleiche Tagesanzahl wie das Krankenhaustagegeld
Genesungsgeld bezahlt – maximal jedoch 100 Tage. Meist beträgt es für
die ersten zehn Tage 100%, für die nächsten zehn Tage 50% und danach
25% des Krankenhaustagegeldes.
Für die Dauer der ärztlichen Behandlung, wenn
die Arbeitsfähigkeit aufgrund eines Unfalls beeinträchtigt ist, wird
ein Tagegeld gezahlt. Die maximale Dauer der Zahlung beträgt ein Jahr.
Für Kinder kann kein Tagegeld vereinbart werden. Arbeitnehmer bekommen
Unfall- Krankentagegeld ab dem 43. Tag (Lohnfortzahlung nach der
6-wöchigen Karenzzeit), alle anderen ab dem 1. Tag der ärztlichen
Behandlung.
Bei vielen Gesellschaften sind diese bis zu
einem Höchstbetrag (z.B. um 1.500,- EURO) beitragsfrei mitversichert.
Auf Wunsch können Sie beitragspflichtig erhöht werden. Bei
medizinischer Notwendigkeit werden solche Leistungen allerdings auch
von der Krankenversicherung übernommen.
Als Bergungskosten zählen Ausgaben für
Suchaktionen nach Unfallverletzten oder für Rettung und Transport ins
nächste Krankenhaus. Der Transport zum Heimatort wird im Todesfall
bezahlt. Auch diese Zusatzleistung ist bei einigen Gesellschaften bis
zu einem Höchstbetrag beitragsfrei mitversichert.
Bevor Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie die auf dem Markt befindlichen Angebote also gründlich vergleichen.
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