Was Sie über das "Kleingedruckte" wissen sollten

In der Unfallversicherung, wie in allen anderen Versicherungssparten auch, gibt es Obliegenheiten/Pflichten, die Sie als Versicherungsnehmer zu beachten haben. Die meisten dieser Pflichten beziehen sich auf die Zeit direkt nach dem Unfall. Vergleichen Sie hierzu „Was ist im Schadensfall zu tun?“

Die einzige Pflicht, die Sie während der Vertragslaufzeit einzuhalten haben, besteht darin: Wenn die Versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit wechselt, muss das der Gesellschaft unverzüglich mitgeteilt werden. Ausnahmen sind Wehr- und Zivildienst sowie Reserveübungen. Wenn mit dem Berufswechsel ein Wechsel in eine andere Gefahrengruppe einhergeht, kann es sein, dass der Beitrag angepasst werden muss. So wird der Betrag höher, wenn Sie von Gruppe A nach Gruppe B wechseln, und niedriger, wenn Sie vom Bau plötzlich in den Innendienst versetzt werden und somit in Gruppe B eingestuft werden müssen.

 
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