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Was Sie über das "Kleingedruckte" wissen sollten |
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In der Unfallversicherung, wie in allen anderen
Versicherungssparten auch, gibt es Obliegenheiten/Pflichten, die Sie
als Versicherungsnehmer zu beachten haben. Die meisten dieser Pflichten
beziehen sich auf die Zeit direkt nach dem Unfall. Vergleichen Sie
hierzu „Was ist im Schadensfall zu tun?“
Die einzige Pflicht, die Sie während der
Vertragslaufzeit einzuhalten haben, besteht darin: Wenn die Versicherte
Person ihre berufliche Tätigkeit wechselt, muss das der Gesellschaft
unverzüglich mitgeteilt werden. Ausnahmen sind Wehr- und Zivildienst
sowie Reserveübungen. Wenn mit dem Berufswechsel ein Wechsel in eine
andere Gefahrengruppe einhergeht, kann es sein, dass der Beitrag
angepasst werden muss. So wird der Betrag höher, wenn Sie von Gruppe A
nach Gruppe B wechseln, und niedriger, wenn Sie vom Bau plötzlich in
den Innendienst versetzt werden und somit in Gruppe B eingestuft werden
müssen.
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