Bestimmte Ereignisse sind grundsätzlich nicht
versicherbar. Zu diesen nicht versicherten Gefahren gehören
Unfallfolgen, die etwa entstehen durch:
Geistes- und Bewusstseinsstörungen,
#Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholgenusses als Ursache,
#Verbrechen und Vergehen (z.B. Fahren ohne Führerschein),
Teilnahme an Rennveranstaltungen,
Ohnmacht,
Innere Unruhen,
Kriege,
Strahlen, Kernenergie,
Heilmaßnahmen oder Eingriffe, welche die
versicherte Person an ihrem Körper von nicht medizinischer Seite
vornehmen lässt oder vornimmt,