Was ist nicht versichert?

Bestimmte Ereignisse sind grundsätzlich nicht versicherbar. Zu diesen nicht versicherten Gefahren gehören Unfallfolgen, die etwa entstehen durch:

  • Geistes- und Bewusstseinsstörungen, #Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholgenusses als Ursache, #Verbrechen und Vergehen (z.B. Fahren ohne Führerschein),
  • Teilnahme an Rennveranstaltungen,
  • Ohnmacht,
  • Innere Unruhen,
  • Kriege,
  • Strahlen, Kernenergie,
  • Heilmaßnahmen oder Eingriffe, welche die versicherte Person an ihrem Körper von nicht medizinischer Seite vornehmen lässt oder vornimmt,
  • Infektionen,
  • Nahrungsmittelvergiftungen,
  • Epileptische, Schlag- und Krampfanfälle.
 
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