Der Unfall muss sofort der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.
Daraufhin bekommen Sie vom Versicherer eine
Unfallanzeige übersandt, die Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen.
Selbst, wenn Sie die Umstände, die zu dem Unfall geführt haben, lieber
nicht preisgeben würden.
Dem Versicherer müssen alle geforderten
sachdienlichen Informationen unverzüglich übermittelt werden. Im
Schadensfall muss den ärztlichen Anordnungen Folge geleistet werden.
Wenn der Arzt eine heilungsfördernde Operation verordnet, müssen Sie
sich dieser unterziehen. Auch wenn Sie Angst vor einem
Krankenhausaufenthalt und der Operation haben – Sie müssen alles tun,
was Ihre Gesundheit schnellstmöglich wieder herstellen kann. Sonst
verwirken sie den Versicherungsschutz.
Ein Unfall mit tödlichem Ausgang muss innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Der Versicherer darf eine Obduktion anordnen.