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Wann kann ich die Unfallversicherung kündigen? |
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Abhängig vom Datum des Vertragsabschlusses
können Sie die Versicherung mit einer ein- oder dreimonatigen Frist vor
Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Haben Sie den Versicherungsvertrag vor dem 29.
Juli 1994 unterschrieben, müssen Sie spätestens drei Monate vor
gewünschtem Vertragsende kündigen. Alle Verträge, die danach
unterschrieben wurden, können mit einer einmonatigen Frist gekündigt
werden. Geht keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag
automatisch um jeweils ein Jahr.
Nachdem über die Entschädigung (Bezahlung oder Ablehnung) entschieden wurde, können Sie innerhalb eines Monats kündigen.
Nach einem Schaden sollten Sie nicht mit
sofortiger Wirkung kündigen, sondern erst zum Ende des
Versicherungsjahres. Sonst verschenken Sie die Jahresprämie, die dem
Versicherer in jedem Fall zusteht.
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