Vertragslangläufer
Wenn Sie einen Vertrag haben, der seit dem 25.06.1994 für mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurde, haben Sie ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres. Danach können Sie zum Ende jedes weiteren Jahres kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
 
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