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Wenn Sie einen Vertrag haben, der seit dem 25.06.1994 für mehr als fünf
Jahre abgeschlossen wurde, haben Sie ein generelles Kündigungsrecht zum
Ende des fünften Versicherungsjahres. Danach können Sie zum Ende jedes
weiteren Jahres kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von drei
Monaten.
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