|
Bei welchen Schäden greift die Unfallversicherung? |
|
Was ein Unfall ist, ist in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (in aktuellster Form die AUB 94) genau festgelegt:
"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte
durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
Die Gesundheitsschädigung muss plötzlich
geschehen. Umweltverschmutzung und damit einhergehende
Gesundheitsschäden fallen somit nicht unter die Kategorie „Unfall“.
Hinter dem „von außen auf den Körper wirkenden
Ereignis“ verbirgt sich ein Schlag, Stoß oder Fall. Auch Verletzungen,
die durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
entstehen, wie gezerrte oder gerissene Bänder, Muskeln, Sehnen oder
verrenkte Gelenke, fallen unter die Kategorie „Unfall“. Nicht dazu
gehört allerdings der Bandscheibenvorfall. Auch innere Verletzungen
durch Verschlucken sind (bei Personen über 14 Jahren) nicht
mitversichert.
Dass die Gesundheitsschädigung sich unfreiwillig
und unerwartet ereignen muss, bedeutet, dass auch Selbstmord oder
Selbstverstümmelung nicht unter den Versicherungsschutz fallen.
|