Wird die Schadenfreiheitsklasse nach einem Wechsel der Versicherung angerechnet?
Möchten Sie Ihre Versicherung wechseln und befinden sich bereits in
einer Schadenfreiheitsklasse, bekommen Sie diese bei der neuen
Versicherung selbstverständlich Angerechnet. Dauer und Schadenfreiheit
des bisherigen Versicherungsvertrages wie auch die angefallenen Schäden
werden bei der Risikobewertung des neuen Versicherers berücksichtigt.
Der Vorversicherer ist nach § 5 Abs. 7 PflVG verpflichtet, Ihnen bei
Beendigung des Versicherungsvertrages eine Bescheinigung auszustellen,
die alle vertragsrelevanten Daten enthält. Üblicherweise werden die
Daten auf dem Wege des Datenfernaustausches direkt von Versicherer zu
Versicherer übermittelt.