Der Schadenfreiheitsrabatt ist die im Voraus in Kraft tretende
Beitragsermäßigung in der Kraftfahrversicherung. Sie wird nach der
Dauer der Schadenfreiheit errechnet. Bei einzelnen Gesellschaften sind
nach 25 Kalenderjahren, in denen ihr Vertrag (oder Vorvertrag)
schadenfrei geblieben ist, der höchste Rabatt möglich. Dieser beträgt
in der Spitze nur noch 25 % des Grundbetrags. Für die
Vollkaskoversicherung gilt dasselbe Verfahren. Im Allgemeinen ist ein
Schadenfreiheitsrabatt personen- und vertragsgebunden.