Jedes Kraftfahrzeug braucht laut gesetzlicher
Verpflichtung eine Kfz – Haftpflichtversicherung. Diese muss bei der
Zulassung nachgewiesen werden. Für Schäden am Fahrzeug brauchen Sie
eine Kfz Haftplicht Kasko – Versicherung,
wobei Sie sich zwischen Voll – und Teilkasko selbst entscheiden können.
Die KFZ-Versicherung-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Deshalb
muss bei Zulassung eines KFZ die Versicherung bei der Zulassungsstelle
nachgewiesen werden. Die KFZ-Versicherung-Fahrzeugversicherung,
allgemein bekannt als KFZ Vollkasko- oder KFZ Teilkaskoversicherung,
wird für Schäden am eigenen Fahrzeug benötigt. Die
Insassenunfallversicherung hat in der heutigen Zeit eine geringere
Bedeutung, weil auch die Haftpflichtversicherung an die Insassen zahlt.
Als Fahrer selbst können Sie bei einem
selbstverschuldeten Unfall keine KFZ Versicherung Haftpflicht geltend
machen. Auch in einigen anderen Fällen, z.B. bei Unfall ohne
Verschulden, oder wenn die schuldige Person nicht ermittelt werden
kann, leistet die KFZ Haftpflicht Versicherung nicht. Für den Fahrer
ist daher der Abschluss einer Unfallversicherung wichtiger als für die
Beifahrer. Anstelle der Insassenunfallversicherung empfehlen wir aber die normale Unfallversicherung, die kaum teurer ist, dafür aber 24 Stunden am Tag und nicht nur während der Autofahrt gilt.