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Im Schadensfall müssen Sie unverzüglich schriftliche Meldung bei der Versicherung machen.
Beschädigte Sachen dürfen keinesfalls vernichtet werden, bevor der Schadensersatz beglichen ist!
Bei Einbruch oder Vandalismus müssen Sie
zusätzlich zur Meldung bei der Hausratversicherung eine Anzeige bei der
zuständigen Polizeidienststelle machen.
Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden
sofort sperren lassen! Für gestohlene Wertpapiere müssen Sie bei der
Bank ein Aufgebotsverfahren einleiten.
Wenn es um Ansprüche geht, kann es zum Streit
mit dem Versicherer kommen. Wenn Eigenverhandlungen bereits gescheitert
sind, können beide Parteien einen Sachverständigen einsetzen. Dieser
prüft die Höhe des Schadens. Falls die Gutachten strittig ausfallen,
entscheidet ein unabhängiger Obmann.
Der Verlust Ihrer persönlichen
Einrichtungsgegenstände ist schlimm genug. Informieren Sie sich daher
sorgfältig über eine geeignete Versicherung, um im Schadensfall
wenigstens finanziell optimal entschädigt zu werden.
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