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Wann zahlt die Hausratversicherung? |
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Keinen Schutz von der Hausratsversicherung erhalten Sie, wenn Sie
Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Was unter
vorsätzlich und grob fahrlässig zu verstehen ist, ist allerdings nicht
immer leicht zu klären. Deshalb finden Sie in den Vertragsbedingungen
der meisten Versicherungen so genannte Sorgfaltspflichten. So müssen
Sie etwa darauf achten, eine Waschmaschine nicht unbeaufsichtigt
waschen zu lassen, den Herd auszumachen etc. Wenn Bargeld
beispielsweise zum Zeitpunkt des Schadens nicht im Tresor aufbewahrt
wurde, ist eine Entschädigung auf 1000 Euro beschränkt. Die Grenze für
Sparbücher, Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt in diesem Fall bei
2500 Euro.
Wenn Sie sich an die vertraglich festgesetzten Pflichten halten, zahlt
die Versicherung im Schadensfall ohne Probleme.
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