Wann zahlt die Hausratversicherung?
Keinen Schutz von der Hausratsversicherung erhalten Sie, wenn Sie Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Was unter vorsätzlich und grob fahrlässig zu verstehen ist, ist allerdings nicht immer leicht zu klären. Deshalb finden Sie in den Vertragsbedingungen der meisten Versicherungen so genannte Sorgfaltspflichten. So müssen Sie etwa darauf achten, eine Waschmaschine nicht unbeaufsichtigt waschen zu lassen, den Herd auszumachen etc. Wenn Bargeld beispielsweise zum Zeitpunkt des Schadens nicht im Tresor aufbewahrt wurde, ist eine Entschädigung auf 1000 Euro beschränkt. Die Grenze für Sparbücher, Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt in diesem Fall bei 2500 Euro. Wenn Sie sich an die vertraglich festgesetzten Pflichten halten, zahlt die Versicherung im Schadensfall ohne Probleme.
 
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